Baukindergeld - Informationen: Wer bekommt es, Vorrausestzungen, uvm.

Baukindergeld 2018

Wer bekommt es, wie viel gibt es und was sind die Voraussetzungen dafür?

Baukindergeld hilft Familien

Die eigenen vier Wände – das ist der Lebenstraum vieler Familien.

Mit dem neuen Baukindergeld sollen diese Träume nun wahr werden. Wie die staatliche Förderung funktioniert, wann sie beantragt werden kann, wer sie bekommt und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Was ist das Baukindergeld und für wen? Kurz erklärt:

  • Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Von der Förderung profitieren Familien mit mindestens einem Kind, die zum allerersten Mal eine Immobilie erwerben.
  • Die Familien dürfen nicht mehr als 75.000 Euro im Jahr verdienen.
  • Pro Kind gibt es einen Freibetrag von 15.000 Euro im Jahr.
  • Das Baukindergeld wird über einen Zeitraum von zehn Jahren gezahlt.

Baukindergeld Ratgeber – Details:

  • Wer bekommt das Baukindergeld?
  • Wie viel Baukindergeld gibt es?
  • Bedingungen und Voraussetzungen
  • Ab wann und wo kann man das Baukindergeld beantragen?
  • Wird das Baukindergeld rückwirkend gezahlt?
  • Sonderfall Bayern: Baukindergeld Plus und Eigenheimzulage
  • Vorsicht Fallstricke – daran sollten Antragsteller denken
    gen dafür?

Wer bekommt das Baukindergeld?

Von der Förderung profitieren Familien mit mindestens einem Kind. Das Kind muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Haushalt der Familie leben und unter 18 Jahre alt sein.

Baukindergeld 2018
Baukindergeld 2018

Außerdem liegt die Gehaltsobergrenze pro Haushalt bei 75.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind. Familien mit einem Kind dürfen also pro Jahr maximal ein zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro haben – bei zwei Kindern maximal 105.000 Euro.

Wer im Jahr mehr verdient, bekommt kein Baukindergeld. Entscheidend ist das Einkommen des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragsstellung. Wird der Antrag also im Jahr 2018 gestellt, darf das Einkommen die vorgegebenen Grenzen in den Jahren 2015 und 2016 nicht überschritten haben.

Wichtig:

Die Förderung gilt nur für die erste Immobilie, die die Familie erwirbt. Besitzt ein Haushaltsmitglied bereits eine selbstgenutzte oder vermietete Immobilie, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld nicht möglich. Außerdem muss der Kaufvertrag für die Immobilie zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 unterschrieben worden sein. Bei Neubauten ist der Zeitpunkt der Baugenehmigung entscheidend.

Einkommensgrenzen und Höhe vom Baukindergeld

Pro Kind und Jahr sollen Familien ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro bekommen. Die Förderung wird maximal zehn Jahre lang ausgezahlt – dann ist Schluss. Die Zuschussraten werden jährlich auf das Konto der Familie überwiesen.

So viel Zuschuss können Familien jedes Jahr bekommen:

Anzahl
Kinder
max. Jahreseinkommen
(75.000 Euro + 15.000 Euro pro Kind)
  Höhe Baukindergeld
pro Jahr
  Höhe Baukindergeld
in 10 Jahren
1 90.000 Euro   1.200 Euro   12.000 Euro
2 105.000 Euro   2.400 Euro   24.000 Euro
3 120.000 Euro   3.600 Euro   36.000 Euro
4 135.000 Euro   4.800 Euro   48.000 Euro
5 150.000 Euro   6.000 Euro   60.000 Euro

Bedingungen und Voraussetzungen

1. Art und Größe der Immobilie:

Generell spielt es bei der Förderung keine Rolle, um welche Art von Immobilie es sich handelt. Es ist egal, ob die Familie ein Haus oder eine Wohnung erwirbt. Baukindergeld gibt es ebenso für gekaufte Bestandsimmobilien wie für Neubauten. Auch die Größe der Immobilie spielt keine Rolle. Gefördert werden aber nur Immobilien, für die der Kaufvertrag zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 geschlossen wurde oder deren Baugenehmigung in diesem Zeitraum erteilt worden ist.

Die Familie muss die Immobilie aber selbst nutzen. Wer seine Immobilie vermietet, geht leer aus.

2. Kaufpreisbeschränkung:

Der Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) für das Wohneigentum darf nicht niedriger sein, als die Förderung durch das Baukindergeld.

3. Alter der Kinder:

Familien bekommen die Förderung nur für Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung:

  • bereits auf der Welt sind
  • jünger als 18 Jahre sind
  • im selben Haushalt wohnen

Allerdings spielt auch der generelle Kindergeldanspruch bei der Förderung eine Rolle. So bekommen Familien für Kinder, die bei der Antragsstellung minderjährig waren, die Förderung solange, solange die Kinder kindergeldberichtigt sind. Also bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Wichtig ist allerdings, dass die Kinder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben.

Für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden, kann nachträglich kein Baukindergeld mehr beantragt werden.

Offen ist allerdings noch, was passiert, wenn ein Kind vorzeitig auszieht oder wenn sich die Eltern scheiden lassen.

4. Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum gestellt werden. Es gilt dabei das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum.

Wer eine Wohnung kauft, in der er zuvor zur Miete gewohnt hat, muss den Antrag spätestens 3 Monate nach der Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags stellen.

Ab wann und wo kann man das Baukindergeld beantragen?

Das Baukindergeld kann ab 18. September 2018 bei der KfW-Bank beantragt werden – allerdings nur online.

Gestellt werden können die Anträge bis zum 31. 12. 2023 – vorausgesetzt, der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung wurde zwischen 1. Januar 2018 und 31. Dezember 2020 geschlossen beziehungsweise erteilt.

Ob es das Baukindergeld dann nochmal geben wird, hängt von der neuen Regierung ab, die 2021 gewählt wird.

Bereithalten sollten Antragssteller folgende Unterlagen:

  • Grundbuchauszug, als Nachweis über den Eigentumserwerb. Liegt die Grundbucheintragung über den Eigentümerwechsel noch nicht vor, kann der Nachweis mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.
  • die Einkommenssteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragsstellung. Wer also 2018 einen Antrag stellt, muss die Steuerbescheide aus den Jahren 2015 und 2016 einreichen.
  • die Meldebestätigung, mit der der Nachweis zur Selbstnutzung erbracht werden muss. Die Meldebestätigung muss den Hauptwohnsitz des Antragstellers, der im Antrag angegebenen Kinder sowie seines Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus der eheähnlichen Gemeinschaft ausweisen.
  • die letzten Kindergeldbescheide aller Kinder, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Haushalt leben.

Wird das Baukindergeld rückwirkend gezahlt?

Ja. Das Baukindergeld wird rückwirkend ab 1. Januar 2018 gezahlt. Wer seine Immobilie bereits 2017 oder früher gekauft oder gebaut hat, hat Pech gehabt.

Normalerweise muss der Antrag für das Baukindergeld 3 Monate nach Einzug in die gekaufte oder gebaute Immobilie gestellt werden. Für Familien, die ihre Immobilie aber vor dem offiziellen Baukindergeldstart (18. September 2018) bezogen haben, gibt es eine Ausnahme. Sie können den Antrag bis 31. 12. 2018 stellen.

Sonderfall Bayern: Baukindergeld Plus und Eigenheimzulage

Familien, die in Bayern wohnen, bekommen noch eins obendrauf: Zusätzlich zum Baukindergeld soll es einer Kabinettssitzung zufolge noch mal ein Extra von 300 Euro pro Jahr und Kind geben. Das Zusatzgeld wird ebenfalls über zehn Jahre hinweg ausgezahlt, es gelten die gleichen Voraussetzungen und Konditionen wie beim Baukindergeld des Bundes.

Darüber hinaus gibt es in Bayern eine einmalige Eigenheimzulage in Höhe von 10.000 Euro. Diese Zulage ist aber nicht nur für Familien mit Kindern gedacht – auch Alleinstehende oder Paare ohne Kinder, die sich eine Immobilie anschaffen möchten, sollen davon profitieren. Bei einem Einpersonenhaushalt gilt hier das maximale zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen von 50.000 Euro, bei einem Zwei- oder Mehrpersonenhaushalt ohne Kind liegt der Betrag bei 75.000 Euro, bei einem Haushalt mit Kind bei 90.000 Euro, zuzüglich 15.000 Euro pro weiterem Kind.

Baukindergeld Plus und Eigenheimzulage können bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt beantragt werden.

Vorsicht Fallstricke!

Daran sollten Antragsteller denken.

Geld vom Staat, das nicht zurückgezahlt werden muss. Eine tolle Sache. Trotzdem sollten künftige Eigenheimbesitzer im Vorfeld einige wichtige Punkte bedenken:

1. Baukindergeld ist kein Eigenkapital

Bei der Immobilienfinanzierung verlangen Banken meist eine Eigenkapitaldecke von 20 bis 30 Prozent. Das Baukindergeld kann aber nicht zum Eigenkapital gezählt werden. Der Grund: Die Förderung zahlt der Staat nicht auf einmal aus, sondern jährlich. Eigenkapital muss aber immer zu Beginn der Finanzierung komplett eingebracht werden.

2. An Anschlussfinanzierung denken

Meist nach zehn Jahren läuft die erste Sollzinsbindung der Hauptfinanzierung aus und Immobilienbesitzer müssen sich um eine Anschlussfinanzierung kümmern. Das ist dann auch der Zeitpunkt, zu dem das Baukindergeld wegbricht. Künftige Eigenheimbesitzer sollten sich daher schon im Vorfeld überlegen, ob sie eine Anschlussfinanzierung – möglicherweise zu höheren Zinsen – auch ohne die Förderung stemmen können. Das Risiko mindern kann ein Forward-Darlehen oder parallellaufende Bausparverträge.

Bitte teilen Sie diesen Beitrag mit Ihren Freunden.
Nach oben scrollen